Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mathias Biermann – Hausmannsarbeiten

Stand: Juni 2025

1. Geltungsbereich/ Begriffsbestimmungen

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Mathias Biermann – Hausmannsarbeiten (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"), soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Die AGB berücksichtigen den Umstand, dass der Auftragnehmer als Soloselbständiger tätig ist, der seine Vergütung knapp kalkuliert und seine Arbeitskraft effizient nutzen muss. 

 

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurde, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hierzu erhält der Auftraggeber gesonderte Hinweise.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer mit der Ausführung der Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und sind die Arbeiten sodann vollständig erbracht, so erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und wird der Vertrag anschließend widerrufen, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen.

4. Behinderung durch den Auftraggeber  

Kann der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen aufgrund von Umständen nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang zur Baustelle, nicht bereitgestellte Unterlagen oder Materialien, fehlende Vorleistungen etc.), so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die Zeit zu verlangen, die er für die Ausführung der vereinbarten Leistung eingeplant hatte.

Der Auftragnehmer hat sich jedoch dasjenige anrechnen zu lassen, was er infolge der behindernden Umstände an Aufwendungen erspart, durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft stattdessen erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (analog § 642 BGB). Wird der behindernde Umstand später beseitigt, kann der Auftrag ordnungsgemäß fortgeführt werden. Die ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen bleiben in diesem Fall bestehen.

5. Vorschüsse und Abschlagszahlungen  

Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen. Als angemessen gelten insbesondere:  

Abschlagsrechnungen können nach Baufortschritt gestellt werden.

6. Materialkosten und Auslagen  

Auslagen, wie z. B. Kosten für den Erwerb von Materialien sowie für die Anmietung von Werkzeugen oder Hilfsmitteln etc. sind vom Auftraggeber gegen Nachweis zu erstatten. Auf diese Auslagen wird ein pauschaler Logistikaufschlag von 20 % erhoben.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das vom Auftragnehmer gelieferte Material Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).

7. Ausführung, Abnahme und Gewährleistung

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 

Vereinbarte Ausführungstermine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie unvorhergesehener Ereignisse (z. B. Witterung, Krankheit). Verzug tritt nur ein, wenn eine ausdrückliche Fristsetzung durch den Auftraggeber erfolgt ist oder Termine und Fristen ausdrücklich als Vertragstermine und Vertragsfristen definiert wurden. Alle übrigen Frist- oder Terminabreden gelten als Kontrolltermine/-fristen. 

Die Abnahme der Arbeiten erfolgt auf Verlangen einer Partei gemeinschaftlich. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach Kenntnis des Auftraggebers über die Fertigstellung der Leistung, sofern der Auftraggeber nicht die Abnahme binnen dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, sofern der Auftraggeber nicht die Abnahme binnen dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Die vorbehaltlose Zahlung der Schlussrechnung gilt ebenfalls als Abnahme. 

Für etwaige Mängelrechte gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. Haftung  

Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In letzterem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten. Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Vertrags oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Der Auftraggeber hat das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu verlangen, diese zu berichtigen oder zu löschen sowie die Verarbeitung der Daten einzuschränken oder der Verarbeitung zu widersprechen. Der Auftraggeber kann zudem eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen, wenn er der Ansicht ist, dass seine Datenschutzrechte verletzt wurden.

10. Schlussbestimmungen  

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.